Sachkunde PflanzenschutzDieser ist zwingend erforderlich für den Erwerb von PflanzenschutzmittelDer Nachweis der vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten kann durch Ablegen einer Prüfung (Sachkundeprüfung Pflanzenschutz) nachgewiesen werden, wenn keine entsprechenden Qualifikationen wie z.B. bestimmte Berufsabschlüsse vorliegen.