INFOS für den Landwirt/in im Haupt- und Nebenerwerb:
MERKE: Die Lage der geschützten Biotope läßt sich nur im iDA-Portal unter dem Reiter Naturschutz / selektive Biotopkartierung ermitteln. Nicht wie üblich über das Agrarantragsportal DIANA. In geschützten Biotopen nach §30 Bundesnaturschutzgesetz sind Pflanzenschutzanwendungen nach der oben genannten Änderung verboten. Das gilt auch für Abdrift!
Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung
1. Änderung der Pflanzenschutz- Anwendungsverordnung 2. Umsetzung der Düngeverordnung u. sächs. Düngerechtsverordnung 3. Sachkunde Pflanzenschutz
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