MERKE:Die Lage der geschützten Biotope läßt sich nur imiDA-Portalunter dem ReiterNaturschutz / selektive Biotopkartierung ermitteln.Nicht wie üblich über das Agrarantragsportal DIANA.In geschützten Biotopennach §30 Bundesnaturschutzgesetz sind Pflanzenschutzanwendungen nach der oben genannten Änderung verboten. Das gilt auch für Abdrift!
Sachkunde Pflanzenschutz erlangenDieser ist zwingend erforderlich für den Erwerb von PflanzenschutzmittelDer Nachweis der vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten kann durch Ablegen einer Prüfung (Sachkundeprüfung Pflanzenschutz) nachgewiesen werden, wenn keine entsprechenden Qualifikationen wie z.B. bestimmte Berufsabschlüsse vorliegen.